Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Widerruf der Asylanerkennung eines ehemaligen Kämpfers und Funktionärs der PKK verhandelt und erneut entschieden, dem EuGH Fragen zum Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung nach der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) vorzulegen. (...)
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